Rauch und Torf

Zigarren und Whisky

MACHT HOCH DIE TÜR, DIE TOR MACHT WEIT...

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Irgendwie ist doch Weihnachten. ...zumindest teilweise. 

Ich danke allen Kunden, die, zusätzlich zu meinen eigenen Bemühungen, im Netz unterwegs waren und mich mit Informationen versorgen: "Hast Du schon gelesen..?" - "Hast Du schon gehört?" - "Prüfe mal..."

Um so erfreuter bin ich nun über den Fund der Passage in der Landesverordnung die in ihrer Aufstellung den

 Wein- und Spirituosenhandel unter Auflagen ermöglicht

  QUELLE: Lockdown in Baden-Württembergvom 16. Dezember bis 10. JanuarÜbersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201217_Uebersicht_Geschlossen_offen.pdf

Wie vom Land gefordert habe ich bis heute meinen kleinen Laden dicht gemacht, mich am Telefon und per Mail mit den Kunden unterhalten und Bestellungen fertig gemacht. "Abholung NEIN, Zustellung JA,"

Daher war ich zu Fuss und mit dem Rad unterwegs, oder habe mich in die Warteschlangen vor den Poststationen gestellt. OK - Zugegeben, zur Zeit der Weihnachtskalorien auch nicht schlecht. Aber jede Minute auf der Strasse ist eben eine Minute zu wenig im Laden. Headset auf dem Fahrrad ist da auch nicht die Lösung. 

Regelung für offene Geschäfte: 

• Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in.  

• Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche.  

• Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel).  

• Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. 

• Gesteuerter Zutritt. 

• Warteschlangen vermeiden

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201215_Lockdown_Dez_Jan_alles_auf_einen_Blick_DE.pdf 

Alles ist besser als alleine im Laden zu sitzen und zusehen zu müssen wie der Versandhandel an uns vorbeifährt. 

Ein Weihnachtsfest mit "Veilchen"

Beste Grüsse auf den letzten Weihnachtsmetern vielleicht sehen wir und doch noch einmal.

WEIHNACHTEN2020- FOTO:©TK2020


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GESCHLOSSEN ...UND DOCH DA!

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LIEFERUNG ERLAUBT - ABHOLUNG VERBOTEN

 
KUNDEN-INFORMATION :
 
Mit den Beschlüssen vom 15.12.2020 hat das Land Baden Württemberg meinen Hinweis (vom 14.12.2020) auf die Möglichkeit der Abholung von Waren während des Lock-Downs verboten.
 
Es bleibt nur die Möglichkeit der Belieferung durch Post / Abhol-/Lieferservices oder eigene Lieferung.
 
Während der regulären Öffnungszeiten bin ich dennoch zu erreichen. Per Telefon , Mail oder in Online-Bestellung kann ich Ihre Bestellungen zusammenstellen und an Sie liefern/liefern lassen.
 
Je nach Distanz der Zustellung ist die Zustellung kostenpflichtig. Lassen Sie uns daher mit einander sprechen, um Zustellort und kostengünstigste Zustellung abzustimmen. 

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KOMMENTAR :
 
In dem hemdsärmeligen Vorgehen die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat das Land Baden Württemberg erneut eine Lanze für den Versandhandel gebrochen, dem grossen Gewinner der Corona-Krise.
 
Insbesondere für jene, die aufgrund der Firmengrösse versandkostenfrei liefern können. 
Sozialminister Manne Luchabarsch und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (beide Grüne) haben der Idee private Abholungen im Einzelhandel zuzulassen erfolgreich widersprochen.  

"Liefern JA, Abholen NEIN".

Unter dem offiziellen Ansatz, Warteschlangen und damit mögliche Kontaminationsketten zu vermeiden, verbieten sie dem kleinen Einzelhandel eine der letzten Chancen Einnahmen zu erzielen. 
 
Während sich beim Klein und Mittelstand das ganze Jahr schon keine Warteschlangen gezeigt haben erwartet man nun das Unwahrscheinliche - (riesige, unbeherrschbare Warteschlangen) und tritt dem ohnehin schon angeschlagenen Betrieben vor Weihnachten erneut in den Rücken. "Das wird ja dann an den Feiertagen durch ein paar Lockerungen ausgeglichen."

Wie bezeichnen wir es , wenn man bei einem am Boden Liegenden noch einmal nachtritt? 
Wir müssen dankbar sein, denn immerhin hat man in der finanziell angespannten Zeit dem Einzelhandel gelassen, dass er völlig vorschriftenkonform Abhol- und Lieferservice einsetzen kann.
 
Wir dürfen zu den nur spärlich fliessenden Einnahmen weitere Ausgaben hinzufügen. 
Erfahrungsgemäss endet die Solidarität am Rand des eigenen Geldbeutels. Warum sollte der Kunde nun aus Solidarität unsere Zustellkosten bezahlen, wenn er seine Bestellungen bei landläufig bekannten grossen Unternehmen kostenfrei geliefert bekommt?
 
Was die Grossen nicht so einfach geregelt bekommen, nämlich die Kunden zeitgetaktet und organisiert zur kontaklosen Abholung zu lenken, kann der kleine Einzelhändler mit persönlichem Kontakt am Telefon oder per Mail schnell und unkompliziert planen und durchführen.

Diese Möglichkeit wird per Verordnung nun genommen, und dem grossen Versandhandel zugeleitet.
 
Alternativ kann man sich auch in die fast 100m langen Waretschlangen vor den DHL/Post Stationen stellen. Das Virus weiss, dass es hier keine Chance hat und unwirksam ist.

Am Rande gefragt : Sind das nicht auch private Abholungen? 
 
Mir war nicht bekannt,dass das Virus wirklich so intelligent ist, dass es zwischen einer privaten Abholung am Einzelhandelladen auf separater Fläche, und einer an der DHL/Post Station und dem der DHL/Post-Pakstattion unterscheiden kann?
 
Es ist schon klar was man mit diesem Abholverbot erreichen, besser verhindern wollte. 
Nämlich ein Abholen im Geschäft - das käme einem regulären Einkauf und Ansteckung in eventeullen Warteschlangen gleich.  
 
Zugegeben ein netter Versuch.

Es vermittelt allerdings eher den Eindruck, als ob diese Entscheidung dem wirtschaftlichen Siechtum des Einzelhandels durch einen Gnadenschuss das Ende bereiten will.


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