MACHT HOCH DIE TÜR, DIE TOR MACHT WEIT...
22-12-2020, 04:55Abholung, Blogger, Corona, Lieferung, Lock-Down, Mannheim-Neckarau, Rauch&Torf, Rum, Spirituosenhandel, WhiskyPermalinkIrgendwie ist doch Weihnachten. ...zumindest teilweise.
Ich danke allen Kunden, die, zusätzlich zu meinen eigenen Bemühungen, im Netz unterwegs waren und mich mit Informationen versorgen: "Hast Du schon gelesen..?" - "Hast Du schon gehört?" - "Prüfe mal..."
Um so erfreuter bin ich nun über den Fund der Passage in der Landesverordnung die in ihrer Aufstellung den
Wein- und Spirituosenhandel unter Auflagen ermöglicht
QUELLE: Lockdown in Baden-Württembergvom 16. Dezember bis 10. JanuarÜbersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201217_Uebersicht_Geschlossen_offen.pdf
Wie vom Land gefordert habe ich bis heute meinen kleinen Laden dicht gemacht, mich am Telefon und per Mail mit den Kunden unterhalten und Bestellungen fertig gemacht. "Abholung NEIN, Zustellung JA,"
Daher war ich zu Fuss und mit dem Rad unterwegs, oder habe mich in die Warteschlangen vor den Poststationen gestellt. OK - Zugegeben, zur Zeit der Weihnachtskalorien auch nicht schlecht. Aber jede Minute auf der Strasse ist eben eine Minute zu wenig im Laden. Headset auf dem Fahrrad ist da auch nicht die Lösung.
Regelung für offene Geschäfte:
• Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in.
• Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche.
• Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel).
• Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen.
• Gesteuerter Zutritt.
• Warteschlangen vermeiden
Alles ist besser als alleine im Laden zu sitzen und zusehen zu müssen wie der Versandhandel an uns vorbeifährt.
Ein Weihnachtsfest mit "Veilchen"
Beste Grüsse auf den letzten Weihnachtsmetern vielleicht sehen wir und doch noch einmal.
WEIHNACHTEN2020- FOTO:©TK2020 |